Definition, Gesetzliche Vorgaben, Links

Definitionen

Kosmetikum:
Kosmetische Mittel sind, Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit den Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Behaarung, Nägel, Lippen, äußere intime Regionen, Zähnen und Schleimhäuten in der Mundhöhle) in Berührung zu kommen mit demausschließlichen oder überwiegenden Zweck diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, zu schützen, in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen.

 

Inverkehrbringen:

Das Inverkehrbringen eines kosmetischen Produkts umfasst jede entgeltliche oder
unentgeltliche Abgabe zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem
Gemeinschaftsmarkt.


Verantwortliche Person:

ist eine juristische oder eine natürliche Person, der Hersteller (natürliche/juristische Person, die ein kosmetisches Mittel herstellt oder natürliche/juristische Person, die ein kosmetisches Mittel herstellen bzw. entwickeln lässt und es unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke in Verkehr bringt) oder der Importeur oder unter gewissen Umständen der Händler oder eine innerhalb der EU ansässige Person, an welche der Hersteller, Importeur bzw. Händler die Verantwortung mit schriftlichem Mandat weitergibt.


GMP:

Gute Herstellungspraxis


Notifizierung:

Jedes kosmetische Produkt ist vor dem Inverkehrbringen von der verantwortlichen Person der Europäischen Kommission auf elektronischem Wege zu melden


Gesetzliche Vorgaben i.d.g.F

diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit

  • Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 fordert unter anderem die Herstellung nach GMP
  • Codex Alimentarius A8 und B33
  • Kosmetik GMP
  • LMSVG BGBL.I Nr. 13/ 2006
  • FPVO
  • Kosmetik-Claims-Verordnung (EU) Nr. 655/ 2013
  • Kosmetik-Durchführungsverordnung BGBl. II Nr. 330/ 2013
  • Verordnung über die Kennzeichnung kosmetischer Mittel (Kosmetikkennzeichnungsverordnung), BGBl. Nr. 891/1993 idgF
  • Verordnung über Kontrollmaßnahmen betreffend kosmetische Mittel, BGBl. Nr. 168/1996 idgF
  • Verordnung über Farbstoffe, die in kosmetischen Mitteln enthalten sein dürfen (Kosmetik-Farbstoffverordnung), BGBl. Nr. 416/1995 idgF
  • SCCS-Notes of Guidance, Opinions
  • Normen und Standards: ÖNORMEN, CEN, ISO, IFS

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