Kosmetikum:
Kosmetische Mittel sind, Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit den Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Behaarung, Nägel, Lippen, äußere intime Regionen, Zähnen und
Schleimhäuten in der Mundhöhle) in Berührung zu kommen mit demausschließlichen oder überwiegenden Zweck diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, zu schützen, in gutem Zustand
zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen.
Inverkehrbringen:
Das Inverkehrbringen eines kosmetischen Produkts umfasst jede entgeltliche oder
unentgeltliche Abgabe zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem
Gemeinschaftsmarkt.
Verantwortliche Person:
ist eine juristische oder eine natürliche Person, der Hersteller (natürliche/juristische Person, die ein kosmetisches Mittel herstellt oder natürliche/juristische Person, die ein kosmetisches Mittel herstellen bzw. entwickeln lässt und es unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke in Verkehr bringt) oder der Importeur oder unter gewissen Umständen der Händler oder eine innerhalb der EU ansässige Person, an welche der Hersteller, Importeur bzw. Händler die Verantwortung mit schriftlichem Mandat weitergibt.
GMP:
Gute Herstellungspraxis
Notifizierung:
Jedes kosmetische Produkt ist vor dem Inverkehrbringen von der verantwortlichen Person der Europäischen Kommission auf elektronischem Wege zu melden
diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit