Kosmetikherstellung

mit maßgeschneidertem Qualitätsmanagement zum Erfolg

Quelle: Anita Neuhauser
Quelle: Anita Neuhauser

Kosmetikherstellung fällt gesetzlich unter die lebensmittelrechtlichen Rahmenbedingungen. Wenn auch die Zugangskriterien durch die Abschaffung des reglementierten Gewerbes der Kosmetikherstellung gelockert wurden, sind die Vorgaben für das Qualitätsmanagement in diesem Bereich sehr anspruchsvoll. Zu Recht, denn die Verantwortung den Kunden gegenüber ist extrem hoch und die Sicherheit des Konsumenten steht im Vordergrund.


Diverse Anforderungen, wie die Einhaltung der Kosmetik GMP, Hygiene, Schulung der Mitarbeiter, Chargenrückverfolgbarkeit, Produktinformationsdatei und Sicherheitsbewertung, Notifizierung und viele weiter Vorgaben machen ein umfangreiches QM erforderlich. Vorgaben müssen betriebsintern geregelt und die Umsetzung entsprechend dokumentiert werden um im Bedarfsfall entsprechende Nachweise bieten zu können.  Um dauerhaft erfolgreich zu sein, braucht jeder Betrieb ein gut strukturiertes System wonach gearbeitet wird.


Diese Forderungen stellen einen massiven zeitlichen und organisatorischen Aufwand dar.


An dieser Stelle kommt CHS ins Spiel und übernimmt die Erstellung eines an Größe und Tätigkeit des Betriebes angepassten Qualitätsmanagements.

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Pflichten des herstellers

  • Festlegung einer verantwortlichen Person
  • Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
  • Einhaltung von Vorgaben bezüglich verbotener/ eingeschränkter Stoffe
  • Kennzeichnung, Werbeaussagen
  • Nachweisliche Einhaltung der GMP
  • Erstellung der Produktinformationsdatei und Sicherheitsbewertung
  • Bei Bedarf Laboruntersuchungen
  • Notifizierung (CPNP)
  • Meldung unerwünschter Wirkungen
  • Ausbildung, Weiterbildung
  • Arbeitnehmerschutz